Schlachthaus

[696] Schlachthaus (Schlachthalle), öffentliches Gebäude, in welchem unter Aufsicht der Behörde das Schlachten des Viehes sowie die Aufbewahrung des Fleisches stattfindet.

Schon bei den Römern üblich, ebenso in Deutschland vom 11. Jahrhundert an im Mittelalter, kam diese Gebäudeanlage bei dem raschen Aufblühen der Großstädte im Laufe der letzten Jahrzehnte zu großartiger Entwicklung, wozu der gleichzeitige technische und gewerbliche Aufschwung wesentlich beitrug. – Nicht nur die größten Städte, vielmehr jedes gutverwaltete Landstädtchen erfreut sich heute einer solchen Anlage, die für die Gesundheit und die Annehmlichkeit der Einwohner von höchster Bedeutung ist. Sie ermöglicht eine scharfe gesundheitliche Ueberwachung des Betriebs sowie Förderung größter Reinlichkeit, ebenso eine schnelle und vollkommene Beseitigung der Abfälle, unter Fernhaltung aller üblen Gerüche, als auch Einschränkung von Tierquälerei. Wesentlich unterstützt wird dies durch die mit den großen städtischen Schlachthäusern in direkter Verbindung stehenden Viehmärkte, welche in[696] besonders gebauten Viehhöfen mit Markthallen und Stallungen abgehalten werden, wozu in sehr fördernder Weise noch direkte Eisenbahnverbindungen kommen, welche die Zu- und Abfuhr des Viehs, ohne die Stadt zu berühren, ermöglichen.

An Gebäuden sind zu erstellen 1. Schlachthallen (Fig. 1) und zwar getrennt a) für Großvieh: Ochsen und Rinder, b) für Kleinvieh: Kälber und Schafe, c) für Schweine. 2. In der Nähe die Stallungen für das Schlachtvieh. 3. Die Kaldaunenwäsche sowie die Talgschmelze. 4. Düngerhaus, welches alle Abfälle (bis zur Abfuhr durch besondere Wagen) aufnimmt. 5. Ein Pferdestall mit Wagenremise sowie ein Stall für die Hunde der Metzger. 6. Das Kühlhaus, in dem die Fleischvorräte durch künstliche Kühlung der Luft in frischem Zustande erhalten werden. Es enthält Kessel und Dampfmaschine, Kühlapparate und große Kühlhallen mit einzelnen Abteilungen (s. Bd. 5, S. 273 ff.). 7. Wohngebäude für den Verwalter, mit Diensträumen. 8. Gasthaus mit den nötigen Wirtschaftsräumen u.s.w. (Fig. 2).

Bei der Ausführung sämtlicher Gebäude sollen als allgemeine Gesichtspunkte gelten: Größte Dauerhaftigkeit und Reinlichkeit sowie höchste Zweckmäßigkeit, zu welch letzterer die Anordnung kürzester Wege für die Arbeitsleistung wesentlich beiträgt, s.a. [1]–[9].


Literatur: [1] Handbuch der Architektur, 4. Teil, 3. Halbbd., Darmstadt 1884, S. 176 ff., bearbeitet von G. Osthoff, wo auch Literaturverzeichnis. – [2] Baukunde des Arch., 2. Bd., Berlin 1864, S. 989 ff., bearbeitet von A. Orth, mit Literatur. – [3] Orth, A., Die neue Viehmarkt- und Schlachthausanlage in Berlin, Berlin 1872. – [4] Osthoff, G., Schlachthöfe und Viehmärkte der Neuzeit, Leipzig 1881. – [5] Leipzig und seine Bauten, Leipzig 1892, S. 290 ff. – [6] Berlin und seine Bauten, Berlin 1896. – [7] Klasen, L., Grundrißvorbilder für Viehmärkte und Schlachthöfe, Leipzig 1884. – [8] Strieder, W., Der Schlacht- und Viehhof in Karlsruhe, Karlsruhe 1890. – [9] Buhle, M., Massentransport, Stuttgart 1908, S. 67 (Hängebahnen in Schlachthäusern).

Weinbrenner.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 696-697.
Lizenz:
Faksimiles:
696 | 697
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