[2]Majorat, das Recht der Erbfolge nach dem Alter, wornach entweder der Erstgeborne, oder unter den nächsten Verwandten der Aelteste, oder auch der Aelteste in der ganzen Familie, ohne Rücksicht der Branche, Erbe ist.
Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 7. [o.O.] 1836, S. 2.