Reue

[273] Reue ist das Gefühl der Unzufriedenheit, Unlust, das sich an das Bewußtsein gemachter Fehler und Schlechtigkeiten, an das Urteil über den Unwert eigener Handlungen knüpft. Im Bereuen liegt zugleich der Wunsch, das Getane (oder Unterlassene) wäre nicht geschehen. Nach DESCARTES ist »poenitentia« »species tristitiae quae procedit ex eo quod credimus aliquid mali nos perpetrasse« (Pass. an. III, 191). PLATNER definiert: »Reue ist Verdruß über eine Handlung, deren Erfolg anders ist, als wir ihn wünschen und als er bei einer andern Einrichtung und Handlung sein konnte« (Philos. Aphor. II, § 944). G. E. SCHULZE erklärt: »Unzufriedenheit mit uns selbst wegen einer unzweckmäßigen und uns nachteiligen Handlung ist Reue« (Psych. Anthropol. S. 391). SUABEDISSEN bestimmt: »Es ist... das Gefühl der Reue überhaupt das unangenehme Gefühl, welches sich mit dem Gedanken verbindet, daß man nicht gehandelt habe, wie man hätte handeln sollen« (Grdz. d. Lehre von d. Mensch S. 247). Nach TH. ZIEGLER ist die Reue »ein Folgegefühl, das Gefühl der Unangemessenheit einer vergangenen Handlung an eine Norm, an ein Gesetz, der Schmerz darüber, daß ich das getan habe, die causa einer solchen Handlung gewesen bin« (Das Gef.2, S. 174. vgl. HÖFFDING, Psychol. S. 362 f.).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 273.
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