Pfahlbürger

[771] Pfahlbürger, mhd. pfâlburgaere, sind ausser der Stadt auf dem Lande lebende Herren, Ritter, Prälaten oder gemeine Freie, welche das Bürgerrecht einer Stadt erhalten haben; sie mussten der letzteren durch Beihilfe in ihren Fehden, durch Beherbergung ihrer reisenden Boten u. dergl. beistehen, genossen aber dafür den Schutz der Stadt, den Gerichtsstand in derselben, den freien Absatz ihrer Erzeugnisse und andere Vorteile. Erst im 15. Jahrhundert gelang es den durch das Pfahlbürgertum geschädigten Landesherrn, unter Mithilfe der Reichsgesetze[771] diese Einrichtung zu unterrücken.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 771-772.
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