Spielkarten

[928] Spielkarten kennt man bei uns seit dem 14. Jahrhundert, wo sie zuerst in einer handschriftlichen Chronik des Nikolaus von Cavelluzzo erwähnt werden, mit der Bemerkung, dass sie 1379 in Viterbo eingeführt worden und zwar aus dem Lande der Sarazenen. Sie stammen wahrscheinlich aus China und Indien, wie das Schachspiel, ja sie scheinen aus diesem hervorgegangen zu sein durch Übertragung der Figuren auf einzelne Blätter oder Täfelchen. Die Araber kannten das Spiel schon im 12. Jahrhundert, und von dorther brachten es die Kreuzfahrer ins Abendland, zunächst nach Italien, wo es längere Zeit nicht recht aufkommen wollte. Aber schon 1387 erliess Johann von Kastilien eine Verordnung, worin er die Würfel, das Schach und die Karten (naypes, von dem arabischen naîb, d. h. Offizier, Hauptmann abstammend) untersagte, und zehn Jahre später verbietet auch der Prevot von Paris den Handwerkern das Würfel-, Ball-, Kugel- und Kegel- und endlich auch das Kartenspiel. Erlaubt bleibt es nur an Feiertagen. Anfänglich hielt man sich wohl an die ursprünglichen orientalischen Figuren und Benennungen, bis in Paris zur Erheiterung des geisteskranken Königs Karl VI. ein besonderes Kartenspiel gemalt wurde, worauf bis gegen die Mitte des 15. Jahrhunderts in Frankreich, Spanien, Italien und Deutschland die Kunst des »Briefmalens« sich eigene Wege gebrochen hatte und dadurch das Spiel nicht bloss in allen seinen Beziehungen erweitert, sondern auch zum beliebtesten Gesellschaftsspiele wurde, das alle obrigkeitlichen Erlasse nicht mehr zu entfernen vermochten.

Nach ihren Farben und Figuren teilen sich die Spielkarten in drei Gruppen. 1. Die französische mit den Farben coeur (englisch heart), trèfle (englisch club), carreau (englisch diamond), pique (englisch spak); 2. die italienischen und spanischen mit den vier Farbennamen cupi (Becher, coeur), denari, (Münzen, trèfle), bastoni (Stöcke, Stäbe, carreau), spadi (Degen, pique); 3. die deutschen und die nordischen, deren vier Farben Rot oder Herz, Grün oder Blätter (Spaten, Schippen), Eicheln oder Kreuz und Schellen sind. Vergl. Kriegk, Deutsches Bürgertum, I. 432 und Eitelberger in den Mitteilungen der k.k. Zentralkommission, Wien, 1860, v, 93–102, 140–147.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 928.
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