Spielkarten

[246] Spielkarten (die) sind wahrscheinlich von den Morgenländern erfunden worden, und vermuthlich zuerst durch die Zigeuner, welche dieselben zu ihren Wahrsagekünsten benutzten, bei den Europäern eingeführt worden. Die Zigeuner sollen sie zunächst den Arabern oder Sarazenen mitgetheilt haben, welche einst, wie bekannt, in Spanien mächtig waren, und mit denen auch die übrigen europ. Staaten durch die Kreuzzüge in Berührung kamen. Man findet historisch die Karten zuerst in Italien, dann auch in Deutschland, Frankreich und Spanien. Nach Deutschland mögen die Spielkarten sehr früh schon aus Italien verpflanzt worden sein, denn durch die häufigen Heereszüge, welche die deutschen Kaiser nach Italien bald friedlich, bald feindlich unternahmen, wurden die Deutschen zeitig mit ital. Sitten bekannt. Die ältesten ital. Karten, von 1299, waren gemalt; in Deutschland wurde bald nach 1350 die Kunst erfunden, Spielkarten zu drucken. Mit den ital. Karten (Trapelierkarten), welche sich in fast unveränderter Gestalt in den z.B. in Schlesien noch beim gemeinen Volk üblichen sogenannten Bastonkarten erhalten haben, und mit welchen die Tarokkarte nahe verwandt ist, sind in Deutschland und in Frankreich vielfache Veränderungen vorgenommen worden, [246] woraus die deutsche Eichelkarte und die franz., in den höhern Ständen jetzt allgemein gebräuchliche Karte hervorgegangen sind. Man bedient sich der. Spielkarten am häufigsten zu den Kartenspielen, welche theils Unterhaltungsspiele oder Commercespiele, theils Hazardspiele sind; außerdem aber auch zu Kartenkünsten und zum Kartenschlagen. Jene beruhen theils auf Geschicklichkeit, theils auf Berechnung, und können eine interessante Unterhaltung gewähren; das Kartenschlagen ist ein von dem Aberglauben mit den Spielkarten getriebener Misbrauch. Man legt hier den einzelnen Karten eine gewisse Bedeutung bei und wendet diese an, um aus der zufälligen Ordnung der Kartenblätter einen Schluß auf die muthmaßlichen Lebensschicksale eines Menschen zu machen. Beinahe in allen Ländern ist auf die Karten eine Abgabe gelegt, welche in der Weise erhoben wird, daß nur mit gestempelten Karten gespielt werden darf, die Stempelung aber bezahlt werden muß.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 246-247.
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