Basilika [1]

[420] Basilika, bei den Griechen u. namentlich bei den Römern öffentliches Gebäude, welches für Rechtspflege u. Handelsverkehr bestimmt war. Die B. bildete ein längliches Viereck mit 2 Haupträumen: der halbrunden Nische, in welche das Viereck an seinem oberen Ende überging, die Tribunalnische; dem Langhause. von der Tribunalnische durch ein Querschiff geschieden, ohne daß jedoch die Einheit des Gebäudes aufgehoben war. In der Nische erhob sich das Tribunal des Richters, an das sich die niedrigeren Sitze der Geschworenen [420] oder Magistrate im Halbkreise anschlossen; in dem Querschiffe, durch Schranken von der Nische geschieden, stellten sich die Zuhörer auf; desgleichen auf den Emporbühnen des Querschiffes und der Hallen, welche es vom Langhause trennten. In diesem wurde Handel getrieben, der Unterhaltung gepflogen u.s.w.; es bestand aus einem Mittelschiffe und aus mehreren kleineren u. niederen Seitenschiffen, welche durch Säulenhallen getrennt waren; die Basiliken waren demnach sehr große, wenn auch in der ganzen Anlage sehr einfache Gebäude. Das Licht erhielt das Mittelschiff von oben, die Seitenschiffe durch Fensteröffnungen von der Seite her. Als die Christen nach der Zeit der Verfolgung Kirchen bauten, so wählten sie die Form der B.; in der Tribunalnische nahm der Stuhl des Bischofs den des Richters ein, die Priesterschaft reihte sich an denselben, im Querschiffe wurde der Altar aufgestellt und in dem Langhause fanden die Laien Platz. Die Thorhalle u. die Vorhöfe aber dienten als Raum für die Katechumenen während der hl. Handlungen, denen sie noch nicht anwohnen durften, für Büßer u.s.w. Im Laufe der Zeit wurde die christl. B. bei der Entwickelung der christl. Baukunst umgestaltet und ging allmälig in die sogen. byzantinische und gothische Kirche über.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 420-421.
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