[136] Clarissinen, der Orden der, ordo S. clarae, wurde von der 1193 zu Assisi geb. hl. Clara gestiftet, einer Schülerin und Geistesverwandtin des hl. Franziscus, welche 1212 dem vornehmen elterlichen Hause und damit einer Heirath entfloh, allem Reichthum für immer entsagte und in der Kirche des hl. Damian zu Assisi ihren Orden anfing, dessen grau gekleidete Mitglieder arme Frauen, Damianissinen und in Frankreich zuerst C. genannt wurden. Honorius III. gab ihnen 1220 die strenge Regel der Benedictiner, Franciscus 1224 schriftlich eine mildere, vorzüglich auf Armuth, Fasten und Schweigen hinzielende, welche Innocenz IV. durch eine eigene Bulle bestätigte (1251). Clara st. nach 40jährigen Kasteiungen und schmerzvoller Krankheit 1253 und wurde schon 1255 vom Papst Alexander IV. canonisirt. Der Orden, welcher den zweiten Orden des hl. Franziskus und den ersten weiblichen Franziskanerorden bildete, breitete sich besonders unter Cardinal Hugolins Schutz rasch aus; schon seit 1234 blühte er durch die böhmische Prinzessin Agnes in Prag, aber die verschiedenen Regeln brachten Verwirrung und 1264 die gemeinsame und gemilderte Urbans IV. Trennung in »Urbanissinen« und strenge C. Erstere dankten ihren Ursprung einer Schwester des hl. Ludwig, welche 1255 das Kloster Longchamp bei Paris gründete, letztere gelangten durch die hl. Coletta in Frankreich zu neuem Ansehen, als diese Bestätigung der alten Regel 1435 durch das Baselerconcil bewirkte. 1538 entstanden durch Maria Laurentia von Longa die 1600 von Clemens VIII. gebilligten Kapuzinerinnen, 1631 rief Franziska von Jesus Maria den Orden der strengsten Observanz, gleichzeitig Cardinal F. Barberini den der Einsiedlerinen von Alcantara ins Leben, welchen 1676 Clemens X. bestätigte. Trotz aller Verminderung durch Reformation und Revolution standen 1800 bei 900 Klöster mit 25000 C. unter den Superioren der Franziskaner, wohl ebenso viele unter Bischöfen und bis zur Stunde blühen viele als im Ganzen treffliche Unterrichtsanstalten der weiblichen, besonders städtischen Jugend.