[151] Cocceji, Heinrich von, geb. 1644 zu Bremen, studierte zu Leiden u. Oxford, lehrte 167288 in Heidelberg nach einander fast alle Hauptzweige der Rechtswissenschaft und übernahm nach kurzem Verweilen in Utrecht 1690 das Ordinariat zu Frankfurt a. d. O. Verdienste in der oranischen Erbfolgesache machten ihn zum Geheimrath und Rathgeber deutscher Höfe, 1713 durch den Kaiser zum Freiherrn. Er bildete sich selbst zum Sprachforscher und Physiker und ein seinem edlen Charakter entsprechendes Werk über das Christenthum ließ ihn 1719 der Tod nicht mehr vollenden. Für deutsches Staatsrecht, namentlich aber für Naturrecht, worin er göttliches und vernünftiges Recht zu vermitteln strebte, leistete er Namhaftes; seinen berühmten Commentar zu Hugo Grotius de jure belli et pacis erläuterte u. besorgte sein Sohn Samuel. C. Samuel von, geb. 1679 zu Heidelberg, studierte daselbst die Rechte, machte weite Reisen, wurde 1702 ordentlicher Professor, 1703 Doctor der Rechte, 1704 Regierungsrath, 1710 Director zu Halberstadt, dann Oberappellationsrath zu Berlin, 1714 wegen des nordischen Krieges nach Wien gesandt, 1718 mit Verbesserung des preuß. Justizwesens beauftragt, 1723 Kammergerichtspräsident, 1727 Staats- und Kriegsminister, 1730 Chef aller geistlichen u. Universitätssachen, 1731 Präsident des Oberappellationsgerichtes und st. 1755 als Großkanzler. Durch den Codex Fridericianus eine den Rechtsgang beschleunigende Prozeßordnung und das unvollendete Corpus juris Fridericianum, d.i. in Vernunft und Landesverfassung gegründetes Landrecht, verbesserte er die Rechtspflege Preußens; sein jus controversum civile pandectarum, Frankfurt u. Leipzig 1713, zuletzt von Emminghaus 1791 herausgegeben, ist noch heute brauchbar.