Consistorium

[197] Consistorium, Versammlung, zuerst Titel des Raths unter Kaiser Hadrian, die einzelnen Mitglieder hießen Consistoriarii. Von der Kirche wurde der Name auf die Versammlung der Cardinäle übertragen, die der Papst bei allen wichtigen Angelegenheiten abhält (s. Cardinal u. Curie); ein bischöfliches C. das Rathscollegium des Bischofs aus seinen Domcapitularen bestehend, heißt wohl auch Ordinariat. Bei den Protestanten sind die C. die Collegien, welche der Landesherr wählt und durch sie Kirchen und Schulen beaufsichtigt; sie haben nicht überall die gleichen Rechte und sind meistens den Cultusministerien untergeordnet.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 197.
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