Durchsuchungsrecht

[478] Durchsuchungsrecht (engl. rigth of searching, frz. droit de visite et de recherche), das Recht in Kriegszeiten, daß ein Kriegsschiff der kriegführenden Nation jedes Handelsschiff anhält und untersucht, um sich zu überzeugen, ob dasselbe seine Flagge mit Recht führt, nicht Kriegscontrebande etc. geladen hat und für einen blockirten Platz bestimmt ist. Die Engländer haben in früheren Kriegen das D. dazu benutzt, den Handel der Neutralen zu ruiniren und haben dasselbe mit Waffengewalt gegen Holland, Preußen, Dänemark, Schweden und Rußland behauptet. Die Nordamerikaner lehnten sich zuerst dagegen auf, als die Engländer unter dem Vorwande, dem Sklavenhandel ein Ende zu machen, in den afrikan. und amerikan. Gewässern das D. auch im Frieden beanspruchten und gaben nicht einmal das rigth of visit, die Einsicht der Schiffspapiere, zu.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 478.
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