Hof [1]

[325] Hof (lat. Aula), war schon im röm. Kaiserreiche Ausdruck für die Umgebung des Kaisers und besonders für sein Regierungspersonale; von da ging er in das früheste Mittelalter über, wo der Hof, d.h. ein Raum im Umfange des Palastes (Pfalz), zum Versammlungsorte der Lehenträger, des Gefolges u.s.w. diente. Daher bildeten sich die Namen der höchsten Staatscollegien, als an den H. d.h. unmittelbar an den Aufenthalt des Regenten gehörig (z.B. H.gericht, Lehen-H. etc.), sowie die H.-ämter Verwaltungsämter in dem Haushalt des Regenten (z.B. Marschall, Truchseß, Schenk etc.), die zu erblichen Ehrenämtern wurden (s. Erbämter). Dies machte eine eigentliche H.dienerschaft nothwendig, die sich zuerst in Burgund zu dem modernen H.staate ausbildete (Oberhofmarschall, Kammerherr, Küchenmeister etc.). Die H.etiquette (ursprünglich eine Reihe symbolischer Gebräuche) erreichte ihren Gipfelpunkt am alten span. Hofe, ist aber schon seit Ludwig XIV. einfacher geworden. H.fähigkeit bezeichnet das Recht, bei Feierlichkeiten am H.e zu erscheinen, wenn die H.fähigen im Allgemeinen geladen sind.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 325.
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