[582] Kanzlei (Kanzelei, lat. Cancellaria, franz. Chancellerie, engl. Chancery), ursprünglich der mit Schranken (cancelli) umgebene Ort, wo die öffentlichen Urkunden, landesherrlichen Reskripte, Gerichtsurteile etc. ausgefertigt wurden; der erste Beamte hieß gewöhnlich der Kanzler (s. d.). Später wurden die höhern Gerichte Kanzleien genannt, z. B. Justizkanzlei; ihre Vorsteher hießen Kanzleidirektoren, Kanzleipräsidenten. Jetzt wird unter K. gewöhnlich nur das Schreiberpersonal (Kanzlisten) der Behörden, Notare oder Anwalte verstanden, daher man von Ministerial-, Kabinetts-, Gerichts-, Amtskanzlei etc. spricht. Im Deutschen Reich ist die Reichskanzlei das Zentralbureau des Reichskanzlers, das den amtlichen Verkehr des letztern mit den Chefs der obersten Reichsämter vermittelt. In der Schweiz ist die Bundeskanzlei (Chancellerie fédérale) zur Wahrnehmung der Sekretariats- und Kanzleigeschäfte bei der Bundesversammlung und bei dem Bundesrat bestimmt. In Österreich bezeichnet man als K. auch die Geschäftslokale des Bankiers u. dgl. S. Kanzleisprache.
Meyers-1905: Apostolische Kanzlei