Kirchenvisitation

[603] Kirchenvisitation, die Untersuchung der einzelnen Kirchen u. kirchlichen Anstalten an Ort und Stelle, um zu verbessern oder wegzuschaffen, was dem Glauben und der Sitte sowie den Kirchengesetzen zuwiderläuft. K.en hielten schon die Apostel (Apg. XV, 36; I Kor. I; 11; Koloss. I, 4); ihnen folgten die Bischöfe fleißig nach, so daß neben den ordentlichen auch wiederholte u. außerordentliche K.en aufkamen u. in Uebung blieben. Der Papst übte sein Recht. K.en in jeder Diöcese vorzunehmen, früher häufig durch Stellvertreter, namentlich durch seine Legaten. Das Tridentinerconcil ließ den Erzbischöfen das Recht, K.en innerhalb der Erzdiöcese vorzunehmen, bestimmte aber, daß dies nur geschehen dürfe: 1) nach Beendigung der K. der engern Diöcese u. 2) aus einem bestimmten, von einem Provincialconcil zu billigenden Grunde. Mit den Provincialconcilien schliefen die K.en der Metropoliten ein. Den Bischöfen schärfte das Tridentinerconcil ein, längstens innerhalb 2 Jahren die ganze Diöcese in eigener Person oder durch den Generalvicar zu untersuchen und dazu sich von den Archidiakonen, Dekanen und andern niederen Kirchenbeamten, welche aufgetragene K.en stets in eigener Person vornehmen müssen, regelmäßige und genaue Berichte erstatten zu lassen. Auch bei den Protestanten sind Visitationen der Kirchen und Schulen seit Luthers Zeit gehalten worden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 603.
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