Längst Leib längst Gut

[687] Längst Leib längst Gut, oder auch: »der letzte macht die Thüre zu«, deutschrechtliches Sprichwort, daß der überlebende Ehegatte das ganze gemeine Gut behalte und zum Erben des Verstorbenen werde.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 687.
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