Längst Leib, längst Gut

[179] Längst Leib, längst Gut, deutsches Rechtssprichwort, das den in einzelnen Rechtsgebieten früher geltenden Grundsatz ausdrückte, daß der überlebende Ehegatte das gesamte gemeinschaftliche Vermögen behält. Gleichbedeutend ist das Sprichwort: »Hut bei Schleier, Schleier bei Hut«, »der Letzte macht die Tür zu«. Dasselbe Sprichwort wurde auch zur Bezeichnung des statutarischen Erbrechts der Ehegatten bei kinderloser Ehe gebraucht. Bezüglich des heute geltenden Erbrechts des überlebenden Ehegatten s. Erbfolge.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 179.
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