Mustheil

[274] Mustheil, der Theil an den Speisevorräthen des Hofes, welchen die Wittwe nebst ihrem Heirathsgut, Morgengabe, Leibzucht u. Gerade aus der Verlassenschaft des Mannes anzusprechen hat.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 274.
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