[274]Mustheil, der Theil an den Speisevorräthen des Hofes, welchen die Wittwe nebst ihrem Heirathsgut, Morgengabe, Leibzucht u. Gerade aus der Verlassenschaft des Mannes anzusprechen hat.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 274.