[312] Nekromantie, griech., Todtenbeschwörung. auch Skiamanteia od. Psychomanteia d.h. Schatten- oder Seelenbeschwörung genannt, die Herbeischwörung verstorbener Personen, um von denselben Kunde über das Jenseits zu erhalten; Nekromant, Psychagog, einer, der N. treibt. Daß die N., ein Hauptzweig der Magie oder Zauberei, eine uralte Unsitte und sehr früh ein förmliches Geschäft war, lehrt die Bibel in vielen Stellen (3 Mos. 20, 27. wird die N. bei Todesstrafe verboten, bei 1 Sam. 28, 6 ff. die Geschichte der Hexe von Endor erzählt u.s.f.), nicht minder das classische Alterthum (N. des Odysseus im 11. Buche der Odyssee; Horaz Sat. 1, 8. v. 24 ff.; Cicero Tusc. 1, 16. Divin. 1. 58 u.s.w.), das bestimmte Orte, sog. N. en od. Todtenorakel kannte, an welche die Erscheinung der Todten geknüpft sein sollte. z.B. am See Aornus in Thesprotien, im thracischen Heraklea, am See Avernus in Unteritalien u.a.m. In der Heimath aller geheimen Künste, in Chaldäa, war begreiflicherweise auch die N. sehr im Flor; in Thessalien u. anderwärts führte dieselbe zu solchen Gräueln, daß schon dadurch die Ansicht der christlichen Theologen: die N. laufe auf Blendwerk des Satans hinaus, als gerechtfertiget erscheint. Für die Gültigkeit des Satzes: Wo der religiöse Glaube auszieht, ziehen alle Arten von Aberglauben und Irrglauben ein, lieferte noch im 18. Jahrh. die Geschichte Cagliostros (s. d.) genug der auffallendsten Beispiele.