[445] Pallium, lat., Mantel; erzbischöfliches p., besondere Auszeichnung der Erzbischöfe, eine weißwollene mit Kreuzen durchwirkte Binde, welche ringförmig die Schultern umgibt, und von welcher 2 Bänder, vorn und hinten, herabhängen; von den 4 eingewirkten Kreuzen befinden sich 2 auf diesen Bändern. Das p. ist das Zeichen, daß der Erzbischof anerkennt, er habe seinen Antheil an den Primatialrechten nur durch den Papst und sei demselben unterworfen. Deßhalb muß er dasselbe vom Papst als eine Gnade erbitten und ist so lange nur ein Electus d.h. Erwählter u. darf keine Pontificalhandlung vornehmen, bis er das p. erhalten hat. Auch ist das p. für ihn immer nur eine persönliche Ehre und nur für die Eine bestimmte Kirche seines erzbischöflichen Titels, weßhalb er dasselbe auch nur in seiner Kirchenprovinz und zwar an gewissen Tagen und hohen Festen gebrauchen darf und bei etwaiger Versetzung an eine andere Kirche dasselbe von neuem erbitten muß. Der Betrag der Palliengelder, d.h. der Taxe, welche für Verleihung eines p. bezahlt werden muß, wird nach den Einkünften der betreffenden Diöcese bemessen; es versteht sich von selbst, daß die Palliengelder sich manchmal auf ziemlich hohe Summen beliefen, als Revolutionen und Säcularisationen mit den Kirchengütern noch nicht aufgeräumt hatten.