[335] Pallĭum (lat.), bei den Römern ein weites, mantelähnliches Oberkleid, gewöhnlich von weißer Farbe, wie es die Griechen trugen; dann überhaupt soviel wie Decke, Hülle, Mantel, insbes. Krönungsmantel.[335]
[336] Im katholischen Kultus heißt P. insbes. ein Teil des päpstlichen und durch päpstliche Verleihung in bestimmten Fällen auch des erzbischöflichen, ausnahmsweise auch des bischöflichen Ornats, bestehend, wie das Omophorion (s. d.), in einer ringförmig über die [335] Schultern gehenden, vorn und hinten kurz herabfallenden, drei Finger breiten, weißwollenen Binde, auf der ursprünglich drei schwarze, seidene Kreuze (eins auf der Brust, die zwei andern auf den Schultern), später gewöhnlich sechs Kreuze eingewirkt sind (s. die Abbildung). Auf dem Laterankonzil von 1215 wurde die erzbischöfliche Jurisdiktion ausdrücklich an den Empfang des P. durch den Papst geknüpft, und die dafür zu entrichtenden Abgaben (Palliengelder) beliefen sich zuweilen auf viele Tausende. Vgl. Graf v. Hacke, Die Palliumsverleihungen bis 1143 (Marb. 1898).