Roßhirt

[771] Roßhirt, Joh. Eugen Konr. Franz, ein hochverdienter und namentlich auch als Canonist ausgezeichneter Rechtsgelehrter, geb. 1793 zu Oberscheinfeld im ehemaligen Fürstbisthum Bamberg, studierte zu Bamberg u. Erlangen, wurde 1813 Doctor, 1817 Professor der Rechte zu Erlangen, wirkt als solch er seit vielen Jahren an der Hochschule Heidelberg. Außer zahlreichen Abhandlungen in Zeitschriften (er redigirte unter anderm mit Warnkönig die »Zeitschrift für Civil- und Criminalrecht« 1839–42 u. schrieb viel in das »Neue Criminal-Archiv«), einer neuen Ausgabe von Mackeldeys vielgebrauchtem »Lehrbuch des röm. Rechts« u. dergl. lieferte R. namentlich Grundlinien des röm. Rechts (1824), ein Lehrbuch des Criminalrechts (1822) u. Entwicklung der Grundsätze des Strafrechts (1828), eine Geschichte und System des deutschen Strafrechts (Stuttg. 1838 ff., 2 B), ein gemeines deutsches Civilrecht. Ein der kathol. Kirche würdiges Werk war die »Geschichte des Rechts im Mittelalter« (Mainz 1846 ff.), sein »Grundriß zum Kirchenrechte der Katholiken und Protestanten« erlebte 1850 die 2. Auflage; seine jüngste größere Schrift ist die »Dogmengeschichte des Civilrechtes«, Heidelberg 1853. – R., Eugen, der Bruder des Vorigen, geb. 1795 zu Oberscheinfeld, seit 1817 Arzt, seit 1833 Professor der Geburtshilfe an der Hochschule Erlangen, auch Director der Entbindungsanstalt, hat sich als Schriftsteller in seinem Fache einen Namen erworben: »Anzeige zu den geburtshilflichen Operationen« (Erl. 1840–42), Quaedam ad artis obstetriciae statum pert. (ibid. 1843) u.a.m.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 771.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika