[398] Ausfüllen, im Bauwesen, 1. das Einbringen von trockenem Stein- und Kalkschutt, Sand, Grus u.s.w. in die Zwickel zwischen der horizontalen Auflagerungsfläche des Erdgeschoßgebälkes und den Kellergewölben; ebenso die Abgleichung der Bogenzwickel bei erdüberdeckten Kreuzgewölben u.s.w. durch Beton oder Mauerwerk zur Verhinderung des Festsetzens von Sickerwasser; ferner das Einbringen schlechter Wärmeleiter und schalldämpfender Materialien in die Zwischenräume der Stockwerksbalkenlagen bei Häusern (s. Decken); 2. das Beseitigen von Löchern und Ritzen in Mauern, bei Gußeisen, Holzarbeiten unmittelbar vor dem Anstrich, mittels Kittes (Spachteln). Die Wahl des Kittes hängt von der Art des Anstriches ab; bei Leimanstrich ist Leimkitt, bei Oelfarbenanstrich Oelkitt erforderlich. Zum Ausfüllen von Steinfugen, Ergänzen abgestoßener Stellen an Wänden, Gesimsen dient harter Kitt oder Zement.