[431] Bachschau, regelmäßige Begehungen der Bachläufe und Berichtigungen der Anlagen daran durch die technischen und Verwaltungsbehörden unter Zuzug der Interessenten.
Erfahrungsgemäß entstehen bei Hochwassern oft die größten Schäden infolge Abtreibens schlecht konstruierter und unterhaltener Stauanlagen und Brücken, sowie unterspülter Bäume und infolge Einstürzens unterkolkter oder sonst schadhafter Uferwände. Die Hölzer sperren sich in engeren Bachstrecken und bedrohen den Bestand der noch widerstandsfähigen Bauten, die Wege am Ufer werden unsicher, die mitgerissenen Sand- und Kiesmassen lagern sich an seichteren Stellen wieder ab, die Gefahren steigern sich von Strecke zu Strecke. Diesen Uebelständen vorzubeugen, von Grund aus entgegenzuwirken, rechtzeitig die entsprechenden Schutzmaßregeln zustande zu bringen, auch willkürliche Handlungen einzelner: Erhöhung von Wehren, Anlage von einengenden Bauten u.s.w. zu verhindern, ist der Zweck der Bachschauen. Solche Schauen sind insbesondere von Wert an denjenigen Gewässern, die nicht in einen Staatsflußbauverband aufgenommen sind, also nicht ohnehin unter ständiger behördlicher Aufsicht stehen.
Lubberger.