[113] Carborundum SiC (vgl. Bd. 2, S. 422) entsteht nach Untersuchungen von Gillet, wenn man Kohle und Siliciumdioxyd bei 1820° C. aufeinander einwirken läßt, bei 1540° C. dagegen entsteht Siloxikon Si2C2O.
Bei 2220° zerfällt Carborundum in seine Komponenten, d.h. Silicium verdampft unter gleichzeitiger Bildung von Graphit. Acheson nahm drei deutsche Patente: Nr. 76629 ist dadurch gekennzeichnet, daß Koks mit Silikaten eventuell unter Zusatz eines Flußmittels und Einbringen eines Graphitkerns zwischen die Elektroden der Erhitzung durch den elektrischen Strom unterworfen wird. Nr. 85197 steht als Zusatzpatent vor, daß der Kern in den Elektroden feinkörnig ist und als Materialgemisch Koks, Kohle, Sand, Salz und Säg- oder Korkmehl Verwendung findet. Nr. 160101 erstreckt sich auf die Herstellung von Siloxikon (s. oben). Hartenstein und Weber ist unter D.R.P. Nr. 116849 ein Konverter sowie ein Verfahren geschützt, bei dem Hochofenschlacken mit einem Kohlenstaub führenden, reduzierenden Gase gemischt wird unter Durchleiten des elektrischen Stromes.
Mezger.
Lueger-1904: Carborundum [1]