Dampfkesseleinmauerung [1]

[581] Dampfkesseleinmauerung. Die aus Mauerwerk ausgeführte Ummantelung der stationären Kessel oder Einmauerung, durch welche die den Kessel umgebenden Feuerzüge gebildet, die Wärmeausstrahlung des Kessels verringert bezw. ganz verhindert werden soll und der Kessel getragen wird, besteht aus dem Fundament des Kessels, den Seiten-, Vorder- und Hinterwänden, dem Anschlußkanal an den Schornstein oder den Fuchs und der Abdeckung des Kessels.

Bei der Berechnung des Fundaments ist das Gewicht des ganz mit Wasser gefüllten Kessels im betriebsfähigen Zustande mit allen Armaturen in Rechnung zu setzen. Die zur Unterstützung des Kessels dienenden Böcke sind so zu bemessen, daß der Druck pro Quadratzentimeter der oberen Fläche nicht mehr als 6 kg beträgt. Die Böcke müssen gegen die Außenringe oder Schüsse von größerem Durchmesser drücken, sollen jedoch nicht direkt unter einer Quernaht flehen, sondern seitlich daneben. Der Ausdehnung des Kessels wegen empfiehlt es sich, bei Anordnung von zwei und mehreren Kesselstühlen nur einen fest zu legen, die übrigen aber verschiebbar auf Rollen zu lagern. Die Kesselstühle sind dort, wo sie von den heißen Gasen bestrichen werden, durch vorgesetztes Mauerwerk zu schützen. An freitragenden Kesselteilen ist zur Entlastung der Rundnähte elastische Aufhängung sehr zu empfehlen; starre Aufhängung oder Unterstützung durch Tragpratzen ist in der Regel wirkungslos, weil der Kesselteil bei der Erwärmung sich hebt. Bei vorhandenem hohen Grundwasser oder feuchtem Boden muß eine Isolierschicht aus Asphalt angebracht werden. Als Steinmaterial dienen gewöhnliche Ziegel und feuerfeste Steine, letztere für den Anschluß des Mauerwerks an den Kessel unter dem niedrigsten Wasserstand, ferner für das Herdmauerwerk oder den Feuerungsraum bei Unter- und Vorfeuerungen sowie für die Feuerbrücke, kurz, an allen Stellen, die von den Stichflammen noch getroffen werden. Längere Züge können auch nur mit feuerfesten Steinen verblendet werden. Die Stärke der Seiten- und Stirnwände beträgt 11/2-2 Stein (38–51 cm). Bei Außenmauern ist es angezeigt, eine Luftschicht von etwa 50 mm Breite anzuordnen. Zur Entfernung des in den Heizkanälen sich ansammelnden Rußes und der Flugasche werden in den Seitenwänden besondere Putzlöcher vorgesehen, die mit gußeisernen Zargen eingefaßt und durch ebensolche Deckel verschlossen werden. Diese Oeffnungen ordnet man mit Vorteil da an, wo die Gase ihre Stromrichtung ändern. An Wasserrohrkesseln wird vielfach die Einrichtung getroffen, daß die Rohre von außen von dem ihnen anhaftenden Ruß und der Flugasche mittels Dampfstrahls befreit werden. Die Befestigung des Feuergeschränkes geschieht bei Flammrohrkesseln[581] am bellen durch Verschraubung mit dem vorstehenden Teil des Flammrohrs, bei Außenfeuerung ist kräftige Verankerung desselben mit dem Mauerwerk geboten. Alle Kesselmauern müssen mindestens 80 mm von den Gebäudemauern entfernt sein. Ueberdeckungen und Anschlüsse an den Kessel sind nicht durch Gewölbe, sondern durch allmähliches Vorkragen des Mauerwerks auszuführen. Die Abdeckung der Kessel erfolgt durch eine Lehmschicht und eine darüber befindliche Schicht aus Schlacke, Asche, Sand u.s.w. Kesselteile, die aus dem Mauerwerk heraustreten, Armaturstutzen, vorderer Boden bei Flammrohrkesseln u.s.w. dürfen vom Mauerwerk nicht berührt werden; vielmehr soll ringsum ein durch Schlackenwolle oder sonstiges unverbrennliches und gut isolierendes Material ausgefüllter Spielraum von 30–50 mm bleiben. Die Dichtheit des Kesselmauerwerks soll so vollkommen als möglich fein; die durch etwaige Ritzen des Gemäuers eintretende sogenannte falsche Luft kann den Heizeffekt ganz bedeutend herunterdrücken. Die Verankerung des Kesselmauerwerks zur Befestigung desselben und zur festeren Verbindung des Kessels mit dem Mauerwerk geschieht durch aufrecht stehende, zum Teil in das Fundament eingelaufene Schienen und Doppel-⊤-Eisen, durch Längsanker aus zottigem bis 11/2 zölligem Rundeisen mit gegen gußeiserne Rosetten geschraubten Muttern sowie durch Queranker, die häufig aus [-Eisen ausgeführt werden, über dem Kesselmauerwerk liegen und mit den lotrecht stehenden Schienen verbunden sind. Die Wasserrohrkessel neuerer Konstruktion erhalten ein eignes Gestell, an dem sie frei aufgehängt werden, so daß sie sich nach allen Richtungen hin, ohne die Einmauerung zu stören, ausdehnen können ( s.a. Feuerungsanlagen).


Literatur: Tetzner, F., Die Dampfkessel, Berlin 1902.

G. Schwarz.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 581-582.
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