Drahtzugschranken

[179] Drahtzugschranken werden angeordnet, wenn der Standort des Wärters, der den Wegübergang übersehen soll, etwa 50 m abseits liegt. Sie können auf Entfernungen von 1100 – 1200 m bedient werden. Größere Längen des üblichen Doppeldrahtzuges (etwa über 600 m) erfordern Nachspannvorrichtungen. – Die Kupplung mehrerer Schranken in einem Antrieb ist möglich.

Neue Drahtzugschranken und ihre Antriebvorrichtungen [1] füllten nachstehenden Forderungen genügen: Tunlichst senkrechte Lage des Baumes im geöffneten Zustande, Schwerpunkt nahezu im Drehzapfen; beim Schließen am Ende der Bewegung sich verlangsamendes Niedergehen; in jeder Lage festhaltbar, sodann neuerliche Oeffnungsmöglichkeit, jedoch in der Endstellung durch Unbefugte nicht zu öffnen; beim Reißen des Drahtzuges langsames Zufallen; Anordnung eines Läutewerkes; vor Beginn der Schließbewegung selbsttätiges, zwangsweises Vorläuten (25–45 Sekunden), wobei jedoch die Möglichkeit gewahrt werden muß, allenfalls ohne Vorläuten, jedoch bei gleichzeitiger Registrierung dieses Vorganges (etwa Auslösung einer unter Bleisiegel liegenden Sperre) schließen zu können; Sicherung der jeweilig zu bestimmenden geringsten Vorläutedauer; Uebersetzungsverhältnis am Antrieb derart, daß zur Bewegung ein Druck von 15 kg genügt; Widerstandsfähigkeit der Schranken im geöffneten Zustande gegen Winddruck und eine Kraft von 100 kg am äußersten Ende. Für selbsttätige Schrankenantriebe sind Anzeigevorrichtungen erwünscht, die dem Wärter die jeweilige Stellung des Baumes und etwaige Störungen im Antriebe sofort zur Kenntnis bringen. Die Figur zeigt die Anordnung eines Antriebes mit Vorkäme- und Geschwindigkeitszwang (Type »Schaltring«, Patent »Südbahnwerk Wien«), der sich sowohl für Handbetrieb als auch, nach Einschaltung von Zuggewichten an den Doppeldrahtzug [2], für selbsttätigen Betrieb eignet.


Literatur: [1] Handbuch d. Ingenieurwissensch., 5. Teil, 6. Bd., 1. Lief. 1908: S. Scheibner, Mittel zur Sicherung des Betriebes. Roll, Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, 2. Aufl., 1. Bd.: Abschlußvorrichtungen. Organ f. Förd. d. Eisenbahnwes. 1904: Wegschranken, die durch den Zug bedient werden. Wegner, Ausbildung der Drahtzugschranken (gekuppelte Schranken und Einrichtungen zur Erhöhung der Aufmerksamkeit der Wärter). 1905: Hampke, Ausschaltung des Rückläutewerkes der Zugschranken im Falle regelmäßiger Oeffnung. 1908: Selbsttätige Eisenbahnschranke mit elektrischem Antriebe, Bauart Zehnder-Spöri. Elektrotechnik und Maschinenbau. Wien 1907: Herzog, Elektrisch betriebene selbsttätige Bahnschranke. Deutsche Straßen u. Kleinbahnztg. Berlin 1908: Selbsttätige Sicherheitseinrichtung »Oerlikon«. – [2] S. Scheibner, Die mechanischen Sicherheitsstellwerke im Betriebe der vereinigten preuß.-hess. Staatseisenbahnen. Leipzig 1904.

F. Steiner.

Drahtzugschranken
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 179.
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