[243] Entstaubungsanlagen sind in den letzten Jahren in vielen Betrieben und bei den verschiedensten Betriebsarten auf Drängen der staatlichen Gewerbeaufsicht, auch entsprechend den für manche Betriebseinrichtungen von Behörden oder Berufsgenossenschaften erlassenen Vorschriften ausgeführt worden.
Der wachsende Bedarf hat dazu geführt, daß sich zahlreiche Fabrikanten mit der Herstellung solcher und zur Absaugung gesundheitsschädlicher Dämpfe und Gase dienender Anlagen befassen [1]. Die Einrichtungen der Absaugung (Form der Absaugestellen, Leitungen, Ventilatoren) und die zur Abscheidung des Staubes aus der abgesaugten Luft (Staubkammern, Zyklone, Luftwaschvorrichtungen, Filter) sind wesentlich vervollkommnet worden, um die zum Betriebe notwendige Kraft und damit die Betriebskosten zu vermindern. Vielfach bildet der wiedergewonnene Staub ein wertvolles Material, durch das die Kosten der Entstaubung gedeckt werden.
Literatur: [1] Hartmann, Reinhaltung der Luft in Arbeitsräumen, Bd. 7 von Weyls Handbuch der Hygiene, 2. Aufl. (Allgem. Teil), Leipzig 1913. [2] Steiner, Handbuch der praktischen Hygiene, Wien 1908. [3] Hartmann, Sicherheitseinrichtungen in chemischen Betrieben, Leipzig 1911. [4] Rambousek, Lehrbuch der Gewerbehygiene, Wien 1906. [5] Zeitschriften: Sozial-Technik, Berlin; Zentralblatt für Gewerbehygiene, Berlin; »Rauch und Staub«, Düsseldorf; Zeitschrift für Gewerbehygiene, Unfallverhütung u.s.w., Wien.
Konr. Hartmann.
Lueger-1904: Entstaubungsanlagen [1]