Festlegung der Punkte

[737] Festlegung der Punkte nennt man bei Vermessungen die örtliche Bezeichnung der Messungspunkte durch Festpunkte und die Bestimmung der gegenseitigen oder absoluten Lage in dem zugrunde liegenden geometrischen System, z.B. in einer Zeichnungsfläche oder in einer Berechnungsfläche nach rechtwinkligen oder Polarkoordinaten, Entfernung, Richtungswinkel, Höhe, und zwar entweder durch Angabe eines dieser Bestimmungsstücke (z.B. der Höhe allein) oder mehrerer. Der Begriff der Festlegung richtet sich demnach nach dem Messungsverfahren: Triangulierung, Polygonisieren, Stückvermessung, Höhenmessung, Nivellieren, Tachymetrie, Meßtischaufnahme (s.d.).

Reinhertz.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 737.
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