Fluchtlinienplan

[97] Fluchtlinienplan, der durch die Angaben der Höhen und der Entwässerung vervollständigte Lageplan eines Straßenteils, einer Straße oder eines Stadtteils, der die für die Bebauung maßgebenden, förmlich festgestellten Fluchtlinien enthält.

Fluchtlinienpläne, die sich über eine größere Zahl von Straßen oder einen ganzen Stadtteil erstrecken, pflegen Bebauungspläne genannt zu werden. Auch wird diese Bezeichnung gewählt für größere Vorentwürfe, auf Grund welcher erst die einzelnen Fluchtlinienpläne für Teile des Geländes bearbeitet werden sollen. Uebliche Maßstäbe sind für Fluchtlinienpläne 11 : 000 oder 1 : 500, für Bebauungspläne 1 : 2000. – Die Vereinigung der Fluchtlinienpläne oder Bebauungspläne für einen ganzen Ort oder eine ganze Stadt ergibt den Ortsbauplan oder Stadtbauplan.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 97.
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