Fundamentbasis

[208] Fundamentbasis, auch Fundamentsohle oder Gründungsbasis genannt, d.i. die Fläche, mit der das Fundament auf dem Baugrund aufruht. Ihre Lage, Form und Größe muß derart sein, daß sie den herrschenden Druckverhältnissen entspricht.

Im besonderen hat sie folgende Konstruktionsregeln zu erfüllen: 1. Die Fundamentbasis soll winkelrecht zur Richtung des daselbst herrschenden Druckes liegen. Hat sie eine andre Lage, so entsteht eine Komponente, die das Abgleiten des Fundaments herbeizuführen trachtet. Von dieser theoretischen Lage der Fundamentbasis kann man in der Praxis in Rücksicht auf die Reibung, die zwischen Fundamentsohle und Baugrund vorhanden ist, etwas abweichen; indes sollte man nicht über einen Winkel von 15, höchstens 18° gehen. 2. Die Fundamentbasis soll so gestaltet sein, daß der daselbst herrschende Druck durch ihren Schwerpunkt geht; alsdann verteilt sich dieser Druck gleichmäßig über die ganze Basis. Je widerstandsfähiger der Baugrund ist, desto mehr darf man von dieser Regel abweichen, keinenfalls aber so weit, daß in der Basis Zugspannungen entstehen; bei rechteckig geformter Basis darf deshalb die Druckrichtung das mittlere Drittel niemals verlassen. 3. Die Fundamentbasis soll so groß sein, daß die in irgend einem Punkte derselben vorkommende größte Normalpressung die zulässige Druckbeanspruchung des Baugrundes nicht überschreitet. Bei ganz widerstandsfähigem Felsen kann man diese Normalpressung ebenso groß als die zulässige Pressung im Fundamentmauerwerk (7–10 kg für 1 qcm) annehmen; sonst setzt man bei Felsen den größten zulässigen Normaldruck im Mittel zu 5–6 kg für 1 qcm an. Ferner sind bei Gründungen auf kompaktem Lehm- und Tonboden, grobem und festgelagertem Kies 3,5–4,5 kg, bei Gründungen auf kleinkörnigem Kies und festem Sand 3–4 kg für 1 qcm Nutzfläche zu rechnen.

Schmitt-Darmstadt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 208.
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