Handverschlüsse

[772] Handverschlüsse haben die Aufgabe, Türen und Fenster entweder allein oder in Verbindung mit den Schlössern in einer bestimmten Lage festzuhalten; sie müssen eine leichte Handhabung zulassen, einfach und sicher gebaut sein und Widerstandsfähigkeit gegen »Werfen« des Holzes besitzen [1].

Bei dem Fensterverschluß genügt es nicht, wenn derselbe einfach die Fensterflügel zuhält, sondern er muß auf die Fensterrahmen winkelrecht zu der Glasfläche einen Druck ausüben, welcher das feste Zuklemmen der Fensterflügel herbeizuführen vermag [2]. Als Fensterverschlüsse werden verwendet:

1. Der Haken, nur bei untergeordneten Fenstern noch im Gebrauch, oder als Sturmstange zum Festhalten des Fensters in geöffnetem Zustande;

2. Handriegel (s.d.);

3. Vor- und Einreiber sowie Ruderverschluß, welche ein- oder zweiarmige Hebel sind und nicht bei hohen Fenstern verwendet werden sollen, wie auch dann nicht, wenn die Länge der Rahmenhölzer ein Verziehen und Undichtwerden befürchten lassen [3]. – Um bei den einfachen und doppelten Vorreibern einen besseren »Anzug« zu erzielen, wird die Gleitfläche mit Reibblechen (Fig. 1) beschlagen, während zum Aufziehen Knöpfe dienen [4]. Der Einreiber (Fig. 2) ist ein Zungenverschluß, bei welchem nur der Griff, meistens als Olive ausgebildet, sichtbar ist, an deren Stelle bei selten zu öffnendem Fenster auch ein Ein- oder Aufsteckschlüssel mit versenktem Dorn treten kann. Der französische Ruderverschluß, richtiger Ueberwurf genannt (Fig. 3), ist ein einarmiger Hebel mit dem Drehpunkt D und dem Knopf A zum Anfassen, während durch den an den Pfosten angeschraubten Schließhaken B der Verschluß bewirkt wird.

4. Stangenverschluß (s. Espagnolettenverschluß, Bd. 3, S. 511), welcher bei Flügeln mit größeren Ausmessungen zur Anwendung kommt, und zwar in verschiedener Ausführung, je nachdem ein fester Mittelpfosten vorhanden ist oder nicht. Hierher gehören auch die Triebstangenverschlüsse, welche eigentlich nichts andres sind als Riegel, deren Bewegung durch einen Schwengel mit Zähnen oder einen Drehgriff oder auf sonst irgendeine besondere Art bewirkt wird. – Als Türverschlüsse könnten auch dieselben Verschlüsse wie bei den Fenstern Verwendung finden, doch müssen wegen der notwendigen Sicherheit fast immer Schlösser hinzutreten, weshalb diese Verschlußvorrichtungen nur bei der Feststellung des ersten Flügels einer Doppeltür verwendet werden. Bei den Türen sind die Haken unter dem Namen Schließungen in Gebrauch, welche nicht nur zur Beteiligung, sondern häufig auch zur Entladung der Riegel dienen.


Literatur: [1] Lüdicke, Handbuch für Kunst-, Bau- und Maschinenschlosser, 2. Aufl., Weimar 1892. – [2] Jeep, Die Bauschlosserei, 1.–3. Heft, Leipzig 1876. – [3] Fink, F., Der Bauschlosser, 3. Aufl., Berlin 1880. – [4] Baukunde des Architekten, Bd. 1, 2. Teil, Berlin 1891; Hoch, Technologie d. Schlosserei, 1. Teil, Leipzig 1899; ders., Der prakt. Schlosser, Leipzig 1901.

F. Hoch.

Fig. 1., Fig. 2., Fig. 3.
Fig. 1., Fig. 2., Fig. 3.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 772.
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