Hospital

[142] Hospital (Spital, norddeutsch Spittel), seit Jahrhunderten die Bezeichnung für ein Gebäude zur Unterbringung und Pflege von armen, alten oder gebrechlichen Menschen, welche für ihren Unterhalt nicht Sorge tragen können.

In früherer Zeit begriff man hierunter im allgemeinen alle Wohltätigkeitsanstalten, also auch diejenigen, welche heute unter den engeren Begriff des Krankenhauses (s.d.) oder der Heilanstalt fallen. Seit der strengen Scheidung in Anstalten zur Heilung und solche zur ständigen Pflege und Versorgung Hilfsbedürftiger ist das Hospital eine selbständige Anstalt geworden, welche durch Stiftungen oder aus öffentlichen Mitteln, besonders der Gemeinden, erhalten wird. Je nach den Zwecken unterscheidet man: 1. Pfründnerhäuser, Asyle, Bürgerasyle, Alterversorgungshäuser für bemittelte, alleinstehende Personen, welche den Rest ihres Lebens in gesundem, ruhigem Aufenthalt sorgenfrei verbringen wollen. Dieselben erhalten entweder eine eigne abgegrenzte Wohnung mit besonderer Verpflegung oder Unterkunft[142] in nicht zu großen allgemeinen Schlafsälen und Tagräumen. 2. Armenhaus, Pflegeanstalt für unbemittelte, auch sieche Leute, deren Erhaltung der Armenkasse zur Last fällt; diese werden ihren Kräften entsprechend zu geringer Arbeit beigezogen. Die Grundrißanlage kann nach zwei Arten erfolgen, wobei die Trennung nach Geschlechtern und die Zuführung von viel Licht und Luft im Auge zu behalten ist: a) Mehrstöckige Gebäude mit langen Flügeln, weiten Höfen und Gärten, b) Kleinere Gebäude, um das Verwaltungs- und das Wirtschaftsgebäude gruppiert.


Literatur: Handbuch der Architektur, 4. Teil, 5. Halbbd., Darmstadt 1891, 6. Kap., S. 130 ff. – [2] Baukunde des Architekten. Bd. 2, Berlin 1884, S. 448 ff. sowie S. 456 ff.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 142-143.
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