[367] Kanalschleusen, alle in einem Kanal (s.d.) vorkommenden Schleusen (s.d.).
Im besonderen versteht man darunter die Mittel zur Ueberwindung des in Schiffahrtskanälen (s.d.) an einzelnen Punkten zusammengefaßten Gefälles, des Schleusengefälles. Man zählt dazu nicht nur die Kammerschleusen (s.d.) mit allen ihren Abarten, sondern vielfach auch die künstlichen Schiffshebewerke (s.d.). In neuerer Zeit ist das Bestreben vorherrschend, die Anzahl der nötigen Kanalschleusen möglichst zu verringern, indem hierfür größere Gefälle genommen werden. Bezüglich Austeilung der Kanalschleusen s. Trassierung der Schiffahrtskanäle.
v. Schneller.