Lademaß

[28] Lademaß (Ladelehre, Ladeprofil, Ladeschablone) bezeichnet im engeren Sinne des Wortes jene Vorrichtung, die zu prüfen gestattet, ob die Ladung eines offenen Güterwagens von der Umgrenzung des lichten Raumes (s. Bahnprofil) der zu befahrenden Bahnstrecken so weit zurückbleibt, daß ein Anstoßen als ausgeschlossen zu betrachten ist; im weiteren Sinne bezeichnet das Lademaß die zulässige Umgrenzung der Ladung selbst. Mit letzterer Umgrenzung pflegt die zulässige Umgrenzung der Fahrzeuge (Lokomotiven und Wagen) annähernd übereinzustimmen.

Für die Bahnen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen bestehen die Lademaße I und II (Fig. 1 und 2); das Lademaß I ist auf der überwiegenden Mehrzahl der Vereinsbahnen anwendbar. Von Lademaß I weichen die von den Technischen Vereinbarungen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen und die von der Deutschen Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zugelassenen Umgrenzungen der Lokomotiven und Wagen in Einzelheiten etwas ab ([1], S. 292). – Für den internationalen Wagenverkehr im Gebiete der Technischen Einheit (vgl. Bd. 3, S. 280) werden die in den einzelnen Ländern zulässigen Umgrenzungen von den Landesregierungen durch Vermittlung des Schweizerischen Bundesrats [2] gegenseitig mitgeteilt. Nachrichtlich enthält diese Umgrenzungen (außer obigen Lademaßen auf den europäischen festländischen Bahnen über zwanzig) der Anhang des unter [3] angegebenen Verzeichnisses. In England hat jede Bahn ihr eignes Lademaß. – Das Lademaß (die Ladeschablone) soll sich in der Nähe der Freiladeplätze befinden, so daß die beladenen Wagen entweder stets hindurchfahren oder ohne vermehrte Rangierbewegungen hindurchgeführt werden können. In England pflegt man alle Ladegleise damit auszurüsten. Es ist vorteilhaft, die an hölzernen oder eisernen Säulen befestigte Lehre frei beweglich zu konstruieren (drehbarer Rahmen aus Eisen oder Kugeln an Ketten hängend), so daß bei Ueberschreitung des Lademaßes weder eine Beschädigung jener noch des Wagens stattfinden kann.


Literatur: [1] Cauer, Betrieb und Verkehr der Preußischen Staatsbahnen, 1. Teil, Berlin 1897. – [2] Gabarits pour voitures et wagons admis à circuler sur les chemins de fer en trafic international (herausg. vom Schweizer. Bundesrat). – [3] Verzeichnis der auf den Vereinsbahnstrecken zulässigen größten festen Radstände und Raddrücke der Eisenbahnfahrzeuge sowie der bei der Beladung offener Wagen anzuwendenden Lademaße I und II im gegenseitigen Verkehre der Vereinsbahnen, nebst einem Anhange u.s.w., Berlin 1905 (mit Nachträgen).

Cauer.

Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 1., Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 28.
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