Lademaß

[26] Lademaß der Eisenbahnen, Vorrichtung zur Verhütung zu weit in die Breite oder Höhe ausgedehnter Beladung offener Eisenbahnwagen, besteht in der Regel aus zwei an Pfosten zu beiden Seiten des Gleises mit Gelenken (wie Torflügel) befestigten Lehren, welche die äußerste Umgrenzung der zulässigen Beladung, das sogen. Ladeprofil, darstellen. Beim Hindurchschieben des zu prüfenden Wagens stoßen zu weit überstehende Punkte der Ladung an eine oder beide Hälften des Lademaßes an und drehen sie zur Seite. Statt der drehbaren Lehren werden auch an Ketten aufgehängte Kugeln benutzt, die durch Anstreifen zu großer Ladebreiten in Bewegung geraten. Bei Festsetzung des Ladeprofils ist unter anderm auch darauf Rücksicht zu nehmen, daß sehr lange Fahrzeuge oder Ladungen, wie Langholz, lange Eisenträger oder Kessel u. dgl., mit ihren Enden in scharfen Krümmungen weiter von der Mitte abstehen als in der Geraden.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 26.
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