[28] Laderampen, Verladestellen auf Höhe der Böden der Güterwagen, entlang oder auch quer zu Gleisen (Kopframpen), gegen die Gleise senkrecht begrenzt und mit einer Auffahrt der eigentlichen Rampe versehen, so daß Vieh und Fahrzeuge aller Art auf die Bahnwagen hereingeführt und schwere Gegenstände ein- und ausgeladen werden können, ohne dieselben heben zu müssen.
Soweit es sich nicht um vorübergehende Zwecke handelt, werden die Laderampen in der Regel durch Erdschüttung, gegen die Gleise mit Mauern, im übrigen mit Mauern oder Böschungen ausgeführt. Die Mauern werden aus Stein, Beton oder Eisenbeton hergestellt. An den Stellen, an welchen verladen wird, werden die Mauern gegen Beschädigung beim Ein- und Ausladen oben durch starke Deckplatten, eichene Bordhölzer oder auch alte Schienen geschützt. Die Oberfläche der Rampen wird befestigt (Kies, Chaussierung, Pflaster, Steinplatten) und erhält Quergefäll nach innen oder außen zum Ablauf des Tagwassers; im ersteren Fall muß ein Abfallschacht mit Entwässerungskanal angeordnet werden. Die Auffahrt wird ebenfalls befestigt und erhält zweckmäßig eine Neigung von 1 : 20 bis höchstens 1 : 12 (s. Technische Vereinbarungen,[28] § 57). An Nebengleisen werden die Laderampen meistens so eingerichtet, daß sowohl von der Langseite als auch über Kopf verladen werden kann. Die Kopfverladerampe springt am Ende des Ladegleises senkrecht über dieses vor und erhält an der Stirnmauer zur Milderung des Anpralls der Bahnwagen Prellhölzer oder besser zwei Puffer, entsprechend den Puffern der Wagen (wagerechte Entfernung von Mitte zu Mitte 1,75 m, Höhe über Schienenoberkante 1,00 m), so daß nach Wegnahme des Querbords des Bahnwagens und Ueberlegen einiger Bohlen oder ⊔-Eisen von Rampe zu Bahnwagen Fahrzeuge in den Bahnwagen oder aus diesem geschoben werden können. Schwere lange Fahrzeuge, z.B. Möbelwagen, müssen in annähernd gerader Richtung zum Bahnwagen auf die Rampe hinausgezogen und oben stehend von den Pferden befreit werden können, um dann in den Bahnwagen geschoben zu werden. Dazu ist in Rücksicht auf die jetzt üblichen Möbelwagen zwischen der Auffahrt und dem Kopfende der Rampe eine wagerechte Fläche von mindestens 1215 m Länge nötig. Wünschenswert ist, daß die Wagen, um beim Ausladen aus dem Bahnwagen mit Pferden heruntergezogen werden zu können, mit der Deichsel der Rampe zugekehrt ankommen. Die Länge des zur Seitenverladung dienenden Teils der Rampe ist je nach dem Zweck und der Stärke des Verkehrs sehr verschieden für Vieh und Langholz oft sehr ausgedehnt. Viehrampen können auch zwischen zwei Gleise gelegt und beiderseits zum Laden benutzt werden, indem das Vieh von einer Schmalseite auf der Rampe entlang getrieben wird. Solche Rampen werden zuweilen durch fortnehmbare Hürden in Abteilungen zerlegt, aus denen das Vieh durch Tore unmittelbar in die Oeffnungen der Wagen geführt wird. Bisweilen werden in das Ladegleis Drehscheiben eingelegt und von diesen aus kurze Strahlengleise in Ausschnitte der Rampe vorgestreckt, um an mehreren Stellen Kopfverladung zu ermöglichen. Die Höhe der Rampen an der Langseite (1,10 m über Schienenoberkante) entspricht genau derjenigen der Ladesteige an Güterschuppen (s.d.); ebenso der Abstand von der Gleismitte an den Ein- und Ausfuhrgleisen der Stationen 2,20 m, an den übrigen Gleisen 1,65 m (hierzu kommen je 25 cm Spielraum wegen Ungenauigkeiten in der Bauausführung). An der Kopfseite ist etwas größere Höhe, nämlich 1,235 m über Schienenoberkante, erwünscht, um über die Puffer bequem hinwegzukommen. Langholzrampen erhalten etwa 1,70 m Höhe über Schienenoberkante, außerdem werden zweckmäßig auf der Oberfläche in Abständen von etwa 5 m alte Schienen senkrecht zum Ladegleis aufgelegt, die auf eingegrabenen Abschnitten von alten Bahnschwellen befestigt werden, damit die Stämme leicht gerollt werden können. Laderampen für militärische Zwecke, zum raschen Aus- und Einladen von Pferden oder Mannschaften, erhalten oft erhebliche Längenausdehnung (bis 550 m); sie sollen nicht mehr als 1,0 m über Schienenoberkante liegen, damit bei starker Senkung der Federn die Türen von Personenwagen nicht gegen die Rampe schlagen und so das Oeffnen gehindert ist. Solche Rampen werden in ganzer Länge durch eine Querneigung zugänglich gemacht, die bis 1 : 4 gehen darf. Für vorübergehende Zwecke werden Laderampen auch ganz oder teilweise aus Holz hergestellt; vielfach werden hierbei alte Bahnschwellen verwendet. Außerdem hat man zum Verladen von Vieh bewegliche karrenartige Rampen aus Bohlen mit seitlichen Geländern auf einer Achse mit großen Rädern, die an die Eisenbahnwagen herangeschoben werden und mit einer Neigung von etwa 1 : 4 bis 1 : 5 zur Straße hinableiten.
Literatur: Eisenbahntechnik der Gegenwart, Bd. 2, 3. Teil, Bahnhofanlagen, 1899, S. 725 ff. Handb. d. Ingenieurwiss., 5. Teil, Bd. 4, Anordnung der Bahnhöfe, 1. Abt., 1907, S. 229.
Kübler.