Landungsbrücke

[129] Landungsbrücke, hölzerne oder eiserne Brücke zum Anlegen von Schiffen. Die L. muß bis zur erforderlichen Wassertiefe hinausgebaut werden. An Küsten mit Ebbe und Flut ist nur der innere Teil der Brücke fest gebaut auf Pfählen oder Pfeilern, während der Brückenkopf dann auf einem Ponton ruht und mit Scharnieren an dem festen Brückenteil befestigt ist; so liegen die Schiffe bei jedem Wasserstand in gleicher Höhe zum Brückenkopf. Landungsbrücken, auf denen Güter verladen werden, sind mit Kränen versehen. Große Landungsbrücken haben auch Gleise für Güterwagen; in amerikanischen Häfen findet man Landungsbrücken mit mehreren Stockwerken, auf jedem mehrere Bahngleise; die Schiffe an der Brücke werden mit Schütten und Kippvorrichtungen (Wippen) von beiden Stockwerken aus beladen. Zuweilen werden auch Wasserleitungen, Petroleumleitungen[129] und Paternosterwerke von Getreidespeichern über die L. bis zu den Schiffen geführt. Vgl. Brücke, S. 483, und Eisenbahnfähren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 129-130.
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