[585] Offene Bauweise, d.h. die örtliche Vorschrift, die Gebäude in einem gewissen Abstande von 3 bis 10 m oder mehr voneinander aufzuführen, wird im Gegensatz zu der in Städten sonst üblichen »geschlossenen Bauweise«, bei der die Häuser dicht aneinander gebaut erscheinen für Wohn- und Villenviertel sowie für Gartenstädte durch besondere Baugesetze vorgeschrieben, um den betreffenden Stadtvierteln bezw. Ansiedelungen genügend große, unüberbaut bleibende Flächen und damit die für gesundes Wohnen erforderliche Licht- und Luftmenge zu sichern.
L. v. Willmann.
Brockhaus-1911: Offene Rechnung · Offene Handelsgesellschaft
Herder-1854: Offene Handelsgesellschaft
Lueger-1904: Moniersche Bauweise · Ionische Bauweise · Sparsame Bauweise · Rabitzsche Bauweise · Hennebiquesche Bauweise · Amerikanische Bauweise · Altchristliche Bauweise · Bauweise · Bebauung, offene
Meyers-1905: Hennebique-Bauweise · Offene Türe · Offene Werke · Offene Zeit · Offene Handelsgesellschaft · Offene Police · Offene Rechnung
Pierer-1857: Offene Tafel halten · Offene Zeit · Offene Hörner · Offene Rechnung