[419] Retusche, photographische, wird in verschiedener Weise vorgenommen teils zur Behebung von Mängeln, die durch die Prozesse bedingt sind, teils zur Erzielung besonderer künstlerischer Wirkung (z.B. um einer photographischen Kopie den Charakter einer Kreidezeichnung, Rötelskizze u.s.w. zu verleihen).
Man unterscheidet eine Negativ- und eine Positivretusche. Die erste kann durch teilweise schwächeres und stärkeres Entwickeln (indem man stellenweise Bromkaliumlösung aufpinselt), durch partielles Abschwächen oder Verstärken, durch mechanisches Scheuern zu stark gedeckter Partien mit einem in Alkohol getränkten Lappen, durch partienweises Verdunkeln des Negativs mit Farbstoffflüssigkeiten (Karmin, Gummiguttae, Tusche, Anilinfarben u.s.w.), Graphit oder Mattlack (aus der über das ganze Negativ auf der Glasseite aufgegossenen Mattlackschicht werden die nicht zu retuschierenden Stellen herausgeschabt) vorgenommen werden, wenn die Retusche über größere Flächen sich erstrecken soll. Details werden durch Bezeichnen mit seinem Bleistift korrigiert. Das Nichtannehmen von Flüssigkeiten wird durch Behandeln der lackierten oder unlackierten Negativschicht mit Retuschiertinktur (Mattolein, z.B. Gummidammar 2, Kanadabalsam 1, Terpentinöl 500) beseitigt. Die Positivretusche kann in teilweisem stärkeren Kopieren (Nachkopieren) bestehen; hauptsächlich aber wird sie durch Bezeichnen mit Bleistift oder Kreide oder durch Bemalen mit Tusche oder Wasserfarben durchgeführt. Nicht seiten benutzt man hierbei den Luftpinsel (s.d.), welcher namentlich bei der umfassenden Retusche, der für autotypische Reproduktion bestimmte Photographien technischer Objekte unterzogen werden müssen, fast unentbehrlich ist. Beim Gummidruck (s.d.) verwendet man zum Aufhellen z.B. auch Spritzflaschen; durch das Aufprallenlassen des Sprühkegels bewirkt man nämlich partiell eine weitergehende Lösung der Bildschicht. (Vgl. Mercator, G., Die photograph. Retusche, 2. Aufl., Halle a. S. 1905, ferner die bei Photographie angegebene Literatur.)
A.W. Unger.