Seilprüfungen

[69] Seilprüfungen erstrecken sich in der Regel auf die Ermittlung der Zugfestigkeit und Dehnung der Seile bei stufenweiser Laststeigerung sowie der bleibenden Dehnung bei einzelnen Laststufen [1]. Bei Treibfeilen zur Arbeitsübertragung sind außerdem Elastizitätsbestimmungen vorzunehmen.

Hierzu wird nach dem Verfahren von Bach [2] die Belastung zwischen einer oberen und unteren Belastungsgrenze wiederholt und zwar so lange gewechselt, bis für jede der beiden Belastungsgrenzen immer wieder dieselben Dehnungen sich ergeben, zwischen den beiden Belastungen also nur noch elastische Dehnung stattfindet. Bezeichnen dann σ1 und σ2 die Seilspannungen für die beiden Belastungsgrenzen und ε1 und ε2 die zugehörigen Dehnungen für die Längeneinheit, so berechnet sich der Elastizitätsmodul E aus der Gleichung E = (σ2 – σ1) : 2ε1). Da nun bei Seilen keine Proportionalität zwischen Spannung und Dehnung besteht, die Dehnung vielmehr langsamer wächst als die Spannung, so ist auch der Elastizitätsmodul mit wachsender Spannung veränderlich. Man hat daher bei seiner Bestimmung die beiden Belastungsgrenzen hinreichend nahe aneinander zu legen. Führt man dann die Untersuchung mit verschiedenen Belastungsstufen derart durch, daß die obere Belastungsgrenze der einen Stufe immer die untere der nächsten Stufe ist, so erhält man für jede Stufe einen andern Modul und zwar nehmen die Moduli mit wachsender Spannung zu. Zur Einspannung der Seilenden in die Festigkeitsprobiermaschine dienen sogenannte »Seilschlösser« (s. Einspannvorrichtungen). Die Dehnung wird am einfachsten mittels Schleppzeiger gemessen (s. Dehnungsmesser). Der Querschnitt der Seile läßt sich zuverlässig nicht bestimmen, daher ist es Gebrauch, neben der Bruchlast die Reißlänge = Bruchlast × Länge: Gewicht anzugeben. Bei Drahtseilen wird häufig als Gütezahl für das Material auch noch die Bruchspannung, berechnet als Quotient aus Bruchlast und Gesamtquerschnitt aller Drähte angegeben. Bei Hanfseilen ist die Bruchlast von der Probenlänge abhängig [3]; es empfiehlt sich daher, die Länge zwischen den Einspannvorrichtungen nicht unter 1,5 m zu wählen. Außer den Zerreißversuchen mit ganzen Seilen schreiben die Bergämter für die periodischen Untersuchungen der im Betriebe befindlichen Förderseile die Prüfung der einzelnen Drähte der Seile auf Zugfestigkeit und Biegungsfähigkeit vor (s. Drahtprüfungen und Förderseile). Sonderuntersuchungen über den Einfluß wiederholter Biegungen auf die Dauerhaftigkeit von Drahtlitzen und einzelnen Drähten s. [4].


Literatur: [1] Mittel L a. d. Kgl. Techn. Versuchsanstalten zu Berlin 1893, S. 95. – [2] Zeitschr. d. Ver. deutsch. Ing. 1887, S. 221. – [3] Mitteil. a. d. Kgl. Techn. Versuchsanstalten zu Berlin 1894, S. 1. – [4] Ebend. 1897, S. 137/38.

Rudeloff.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 69.
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