Straßenwärter

[755] Straßenwärter sind auf den Staatsstraßen für die Straßenreinigung und Unterhaltung in neurer Zeit meist ständig angestellt.

Sie haben je nach der Verkehrsgröße der Straße Strecken von 3–7 km Länge zu beaufsichtigen, das rechtzeitige Abziehen von Staub und Kot, sowie die Ausführung kleinerer Ausbesserungen der Fahrbahn, der Fußwege, Böschungen und Gräben regelmäßig zu besorgen und die Anfuhr und Zerkleinerung des für die Ausbesserung bestimmten Schottermaterials zu beaufsichtigen, während größere Ausbesserungen bezw. Neueindeckungen unter ihrer Aufsicht durch Hilfsarbeiter ausgeführt oder an Unternehmer vergeben werden.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 755.
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