Turnhalle

[675] Turnhalle, Turnsaal, 1. als Teil einer städtischen Schule (s.d.) zur Pflege des Turnens als Erziehungsgegenstand bestimmt, bei kleineren Mittelschulen (s. Fig. 1) im Erdgeschosse eingebaut; 2. In den Mittelschulen großer Städte oder als Privatunternehmen, als freistehender Bau ausgebildet (s. Fig. 2).

An Größe wird berechnet: für einen Schüler 2,5–3 qm; im Flächengehalt 10 m Breite, 18–19 m Länge, an Höhe 5–6 m. Die Decke ist am besten eine freie Balkendecke oder ein sichtbarer Dachstuhl. Stützen sind bei kleinen Anlagen zu vermeiden, bei großen können sie zur Befestigung von Turngeräten benutzt werden. Die Wände sind auf 1,5 m glatt mit einfacher Holztäferung zu verkleiden. Darüber Fenster, tunlichst auf beiden Langseiten. Der Fußboden ist[675] aus Holz zu erstellen, seltener aus Estrich, Sand oder Lohe. – Als Nebenräume größerer Anlagen erscheinen: Vorplatz und Kleiderraum, Aborte und eventuell Wohnung eines Dieners oder Hauswarts; auch Galerien, welche zum Zuschauen oder zur Aufstellung leichterer Turngeräte dienen.


Literatur: [1] Handbuch der Architektur, Darmstadt, 4. Teil, 6. Halbbd., 1. Heft, S. 289, auch weitere Literatur S. 309–311. – [2] Klasen, L., Grundrißvorbilder, Abt. 3, Schulgebäude, o. J., S. 193. – [3] Baukunde des Architekten, Berlin 1884, Bd. 2, S. 306. – [4] Jäger und Bock, Pläne nach Maßgabe der württembergischen Turnordnung, 1863. – [5] Erlaß des Kgl. Preuß. Ministeriums für Handel u.s.w. vom 20. Juli und 27. November 1870.

Weinbrenner.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 675-676.
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