Versicherungsgebäude

[828] Versicherungsgebäude, Gebäude, welche als Sitz kaufmännischer Gesellschaften oder von Verwaltungsbehörden deren Zwecke, geschäftliche Wirksamkeit und Bedeutung, zu würdigem Ausdruck bringen sollen.

Dieselben sollen enthalten: Im Erdgeschoß Eingangshalle und Vorplatz für das Publikum und Zugänge für die Beamten; Arbeits- und Sprechzimmer des Vorstandes, Schreibzimmer der Buchhaltung, Registratur und Kassenräume nach dem Umfang und der Zahl der Versicherungszweige, ferner Warte- und Dienerzimmer mit den nötigen Nebenräumen. Im Obergeschoß die Direktionsräume, Sprech-, Vor- und Wartezimmer, Sitzungssaal, Zimmer für Mathematiker, Revision u.s.w. Als Beispiel diene der Grundriß des Erdgeschosses der Lebensversicherungs- und Ersparnisbank Stuttgart, s. Fig. 1 (Architekten Eisenlohr & Weigle).

In ähnlicher Weise sind die Landesanstalten für Altersversicherung und Invalidität der Arbeiter angeordnet, welche nach dem Reichsversicherungsgesetze von 1889 in den deutschen Staaten eingesetzt wurden. Als Besonderheit haben dieselben zur sicheren Aufbewahrung der Zahlkarten der Arbeiter weite Räume, in welchen die rasch anwachsenden Kartenbestände übersichtlich geordnet in Schiebkasten und eisernen Gestellen aufgespeichert werden, welche in der Art der neueren Bibliotheken (Bd. 1, S. 771–781) und Archive [2] in niederen Stockwerken von etwa 1,90 m Höhe aufgestellt sind, um eine leichte Zugänglichkeit zu erzielen. Als Beispiel diene Fig. 2 und 3.


Literatur: [1] Baukunde des Architekten, II. Bd., 6. Teil. Berlin 1903, II. Abschn. B.: Gebäude für Versicherungsgesellschaften, S. 153–174. – [2] Ebend., II. Bd., 2 Teil, Berlin 1899, II. Abschn. B. Archive: 3 Zahlkartenarchive, S. 285–299.

Weinbrenner.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2 und 3.
Fig. 2 und 3.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 828-829.
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