Apagōge

[608] Apagōge (griech.), 1) im athen. Gerichtsverfahren die »Abführung« eines auf frischer Tat ertappten Verbrechers vor die zuständige Behörde, die ihn entweder in Hast nahm oder zur Stellung von Bürgen zwang. – 2) (lat. Deductio) das logische Verfahren, vermittelst dessen man eine Behauptung auf die Weise widerlegt, daß man entweder in ihr selbst oder in den aus ihr sich ergebenden Folgerungen einen Widerspruch mit sichern Wahrheiten nachweist. Der apagogische Beweis ist demnach ein indirekter oder mittelbarer Beweis, der in der Weise geführt wird, daß aus der Zahl der an sich denkbaren Fälle, die in Bezug auf einen bestimmten Gegenstand möglich sind, alle bis auf einen (den zu beweisenden) durch A. ausgeschlossen werden. Vgl. Beweis.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 608.
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