Apagōge

[590] Apagōge (gr., Wegführung), 1) Anklage u. Rufen vor das Gericht, besonders wegen Diebstahls; folgte der Beklagte nicht od. verbarg er sich, so trat die Ephegēsis, eine Requisition des Gerichts nach der That, ein; 2) (Log.), die Widerlegung einer Meinung durch Nachweis von Widersprüchen in sich od. in ihren Folgerungen; daher Apagōgischer Beweis, Beweis, wodurch Widersprüche nachgewiesen werden; Apagogische Schlußfolge, eine Reihe von Sätzen, die zu dem a-en Beweis führt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 590.
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