Bücherrevisoren

[536] Bücherrevisoren (Inventurkommissare), Sachverständige der Buchführung, die entweder als selbständige Gewerbtreibende im Auftrage von Kaufleuten Geschäftsbücher einrichten, führen, richtigstellen und die Eintragungen abschließen, oder im Auftrage von Behörden (Gerichten) Handelsbücher prüfen und über das Ergebnis ihrer Untersuchungen Gutachten erstatten. Im Deutschen Reich ist der Gewerbebetrieb der B. durch § 36 der Novelle zur Reichsgewerbeordnung vom 30. Juni 1900 geregelt; für die Gerichtsrevisoren sind die Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozeßordnung über Sachverständige maßgebend. In England und Australien bestehen mehrere große Vereine von Buchsachverständigen; die hervorragendsten sind: The Institute of Chartered Accountants, The Society of Accountants and Auditors, The Scottish Institute of Accountants und The Institute of Accountants in Südaustralien. Dem erstgenannten Institut wurde von seiten der Königin Viktoria ein Privilegium (Royal charter) verliehen. Seine ordentlichen Mitglieder (fellows), die sich nach Ablegung von mehreren rigorosen Prüfungen Chartered Accountants nennen dürfen, genießen als Sachverständige Ansehen und werden von Banken, Versicherungs- und Industriegesellschaften aller Art zwecks ständiger Kontrolle der Buchführung und Erstattung von Gutachten hierüber herangezogen. Die Aktiennovelle vom 8. Aug. 1900 (The Companies Act 1900) ordnet in § 21 und 22, Titel VIII, die ständige Revision durch außerhalb der Gesellschaft stehende Fachleute (auditors) an. Nach englischem Muster entstand in den Vereinigten Staaten Nordamerikas zu Detroit die Association of Accountants and Bookkeepers und 1895 in Holland das Nederlandsch Instituut van Accountants zu Utrecht, das rasch emporblüht. Auch die Collegii dei Ragionieri in Italien (Rom, Mailand und Venedig) mit ihren Fachexperten (Ragionieri periti), ferner die Kollegien der Profesores y peritos mercantiles in Spanien, der Examinadores de livros in Brasilien, ferner das vom Verein zur Verbreitung kaufmännischen Wissens errichtete Institut der vereidigten Buchhalter Rußlands zu St. Petersburg und endlich der vor einigen Jahren zu Berlin ins Leben getretene Deutsche B.-Verband bezwecken die Hebung des Standesansehens der Bücherexperten und verfolgen das besondere Ziel, diesen bei größern Instituten als unabhängige Kontrollorgane der Buchführung Eingang zu verschaffen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 536.
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