Bezirksrat

[807] Bezirksrat, in Baden Verwaltungsgericht und z. T. auch Verwaltungsbehörde für einen Amtsbezirk. Er besteht aus dem Vorstande des Bezirksamtes und 6–9 Bewohnern des Amtsbezirks, die vom Ministerium des Innern aus einer die dreifache Zahl enthaltenden Vorschlagsliste der Kreisversammlung auf vier Jahre ernannt werden. Vgl. Kiefer, Der B. (Karlsr. 1902). – In Elsaß-Lothringen ist der B. ein aus dem Bezirkspräsidenten und seinen Räten bestehendes Kollegium, das nicht nur dem Bezirkspräsidenten beratend zur Seite steht, sondern auch bald als Verwaltungsgericht und bald als Verwaltungsinstanz selbständig entscheidet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 807.
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