Bistum

[4] Bistum, das Amt und die Würde eines Bischofs; der Bezirk oder Sprengel, über den sich die kirchliche Amtsgewalt eines Bischofs erstreckt; im frühern römisch-deutschen Reich das Land, das ein Bischof als Souverän beherrschte; s. Bischof und Diözese.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 4.
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