[363] Brautnacht, für neuvermählte Gatten die erste Nacht nach dem Hochzeitstag. Die Kirche verbot auf mehreren Synoden um 400 n. Chr. mit Berufung auf Tobias 6,1723 den Laien die eheliche Begehung der B. als Entweihung des priesterlichen Trauungssegens. Das Mittelalter schärfte dieses Verbot mehrmals streng ein; später konnte man die kirchliche Erlaubnis zur Feier der B. erkaufen. Erst der Pariser Erzbischof Stephan Poucher hob diesen kirchlichen Mißbrauch förmlich auf. Vgl. Jus primae noctis.