Convoi

[270] Convoi (franz., spr. kongwŭá, engl. Convoy), Gefolge, Geleit, ein Transport mit seiner Bedeckung; s. Bedeckung (Eskorte). Den »kaiserlichen C.« bilden in Rußland die zur Begleitung des Kaisers bestimmten Gardetruppen. Zur See besteht der C. (Convoyierung) in der Begleitung von Kauffahrteischiffen durch Kriegsschiffe einer neutralen Macht, zu dem Zweck, um das lästige Durchsuchungsrecht (s.d.) zur Kriegszeit unanwendbar zu machen. Regelmäßig genügt die Versicherung des Convoikommandanten, die Schiffe seien Eigentum von Angehörigen eines neutralen Staates und die Ladung enthalte keine Konterbande (s.d.), zur Abwendung der Besichtigung. In Zweifelsfällen ist aber auch die Prüfung der Vollmacht des Geleitschiffes sowie der Papiere der von ihm »convoyierten« Schiffe und je nach dem Resultate derselben die Ergreifung weiterer Maßregeln zulässig. Früher bestand vielfach sogar ein förmlicher Convoizwang, indem Kauffahrer in Kriegszeiten bei Strafe und Verlust des Versicherungsanspruchs nicht auf eigne Gefahr absegeln durften und zum Anschluß an die von der Regierung angeordneten Convois verpflichtet waren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 270.
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